Icon

3 min

08 Mai. 2026

330466

Österreich für Ukrainer 2026: Einreisebestimmungen, wo man nach Wohnraum und Arbeit suchen kann und wie man finanzielle Unterstützung erhält

Für Flüchtlinge
Beliebt
Austria
Österreich für Ukrainer 2026: Einreisebestimmungen, wo man nach Wohnraum und Arbeit suchen kann und wie man finanzielle Unterstützung erhält

Österreich hat seit Beginn des Krieges in der Ukraine rund hunderttausend ukrainische Flüchtlinge auf seinem Territorium aufgenommen. Bis heute leistet das Land Unterstützung für ukrainische Staatsbürger in Bezug auf Unterkunft, Nahrung und finanzielle Hilfe. Erfahren Sie, was Sie für die Einreise nach Österreich benötigen, welche Bedingungen und Zahlungen es gibt

Rechtliche Unterstützung bei Migrationsfragen für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
Rechtliche Unterstützung bei Migrationsfragen für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
BERATUNG ANFORDERN


Österreich hat, wie auch andere Länder der Europäischen Union vor dem Hintergrund der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine, vereinfachte Bedingungen für die Gewährung von Schutz für Ukrainer eingeführt. Informationen zu den Einreisebestimmungen für Österreich und zur sozialen Unterstützung haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.


Benötigen Sie Hilfe in Migrationsfragen?


Erhalten Sie professionelle Unterstützung von den Anwälten von Visit Ukraine!




Einreisebestimmungen für Österreich im Jahr 2026


Die Einreise ohne biometrischen Reisepass ist ausschließlich für ukrainische Staatsbürger gestattet, die vor dem Krieg fliehen. Für Reisen gilt diese Regelung nicht. Bei Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses oder bei Ankunft mit einem Kind ohne Reisepass sollten Sie sich an die ukrainische Botschaft in Österreich wenden (1180 Wien, Naaffgasse 23).


Ukrainer, die nach Österreich kommen, können sich bis zu 90 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt und soziale Unterstützung muss, wie in anderen EU-Ländern auch, der Status des vorübergehenden Schutzes beantragt werden.


Es ist möglich, in Österreich einen Antrag auf Flüchtlingsstatus zu stellen, dieser ist jedoch mit einer Reihe von Einschränkungen verbunden: Man muss persönliche Dokumente abgeben, was bedeutet, dass man nicht nach Hause zurückkehren oder sich für längere Zeit beruflich niederlassen kann.


Wir haben bereits berichtet, dass Österreich die kostenlose Ausbildung für ukrainische Studierende bis 2026 verlängert hat.


Vorübergehender Schutz in Österreich für Ukrainer


Österreich hat den Status des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Staatsbürger gemäß dem Beschluss des EU-Rates bis zum 4. März 2027 verlängert. Personen, die bereits in Österreich registriert sind und über einen „Ausweis für Vertriebene“ verfügen, erhalten das neue Ausweisdokument automatisch per Post an die registrierte Adresse. Bei einer Änderung der Kontaktdaten muss die Wohnsitzmeldung (Meldezettel) aktualisiert werden.


Um den Status des vorübergehenden Schutzes zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Meldeämter der Polizei.

Ihr Aufenthaltsrecht wird durch den Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) bestätigt. Dieser wird per Post an die Meldeadresse geschickt.


Mit diesem Status können Sie bis zu 90 Tage lang durch die EU-Länder reisen sowie kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne Ihr Aufenthaltsrecht in Österreich zu verlieren. Falls Sie planen, dauerhaft in die Ukraine zurückzukehren, müssen Sie sich bei der Behörde, bei der Sie den Schutz beantragt haben, abmelden.


Über die aktuellen Regelungen zur Integration ukrainischer Flüchtlinge in Österreich – lesen Sie hier.


Ukrainer in Österreich: Wie findet man eine Unterkunft?


Nach Ihrer Ankunft werden Sie in einer Notunterkunft untergebracht und erhalten Lebensmittel sowie medizinische Versorgung. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.


Österreich stellt Ukrainern kostenlose Langzeitunterkünfte im ganzen Land zur Verfügung. Eine Wahl der Region ist nicht möglich. Die Art der Unterbringung variiert, Sie müssen sich jedoch kein Zimmer mit anderen Personen teilen. Wenn Sie mit Verwandten zusammenleben möchten, teilen Sie dies den Mitarbeitern mit – man wird versuchen, eine gemeinsame Unterkunft zu organisieren oder Sie in der Nähe unterzubringen.


Österreicher nehmen Ukrainer auch in ihren eigenen Häusern auf. Um nach Möglichkeiten zu suchen, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Betreuung und Unterstützung (BBU) oder die Wohnungsagentur der Diakonie.


Ukrainer können selbst eine Wohnung mieten, wobei die grundlegenden Leistungen für Betreuung und Verpflegung erhalten bleiben.

Es ist auch möglich, einen Mietzuschuss zu beantragen. Der Mietzuschuss für Familien (ab 2 Personen) beträgt bis zu 300,00 Euro pro Person und Monat.

Der Großteil der Flüchtlinge lebt in Privatunterkünften, während staatliche Einrichtungen etwa 15.000 Plätze bereitstellen. Um zusätzliche Hilfe bei der Wohnungssuche zu erhalten, können Sie sich an das von der EU unterstützte Programm „Safe Homes“ wenden, das Finanzmittel für Privatpersonen bereitstellt, die bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen.


Für die Wohnungssuche gibt es mehrere Online-Plattformen: willhaben.at und immobilienscout24.at.




Sie möchten keine wichtigen Updates und nützlichen Artikel verpassen? Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter!




Finanzielle Unterstützung für Ukrainer in Österreich


Personen, die in organisierten Unterkünften untergebracht sind, erhalten eine vollständige Übernahme der Unterbringungskosten sowie Verpflegung oder einen Verpflegungszuschuss. Im Rahmen der Unterstützung haben Sie Anspruch auf einen Bekleidungszuschuss – 150,00 Euro pro Person und Jahr.

Wer in einer Privatunterkunft wohnt, kann zusätzlich zum Wohnzuschuss eine materielle Unterstützung erhalten: für Erwachsene bis zu 260 Euro, für Minderjährige bis zu 145 Euro pro Person und Monat.


Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen (Behinderungsgrad von mindestens 50 %) berechtigt zu einer zusätzlichen Zahlung in Höhe von 155,90 Euro pro Monat.


Bitte beachten Sie! Im Jahr 2026 wurden die Sozialleistungen in Österreich inflationsbedingt um 4,6 % angepasst. Die Familienbeihilfen, die Beihilfen für kinderreiche Familien, die Kinderbetreuungsbeihilfen und die Starthilfe für Schüler wurden erhöht. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Leistungen wurde auf 17.212 Euro pro Jahr angehoben.


Bezieher von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld im Alter von 18 bis 65 Jahren, die nicht erwerbstätig sind, sind verpflichtet, sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden oder eine schriftliche Bestätigung über die Unmöglichkeit der Meldung einzuholen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu einer vorübergehenden Aussetzung der Zahlungen führen. Ausgenommen sind Personen unter 18 oder über 65 Jahren, Eltern mit Betreuungspflichten für schwerbehinderte Kinder sowie Personen mit besonders schwerwiegenden Gründen.


In einigen österreichischen Bundesländern gilt zudem folgende Regelung: Ukrainer, die ein Auto besitzen, können von Sozialleistungen und dem Anspruch auf Sozialwohnungen ausgeschlossen werden, da der Besitz eines Autos als Zeichen finanzieller Leistungsfähigkeit angesehen wird. Die Entscheidung darüber wird auf Ebene der einzelnen Bundesländer getroffen. Wien hat sich insbesondere geweigert, diese Einschränkung einzuführen.


Medizinische Versorgung in Österreich


Bis zum 31. Mai 2025 hatten Ukrainer mit vorübergehendem Schutz in Österreich eine automatische Pflichtkrankenversicherung bei der Österreichischen Krankenkasse (ÖGK). Seit dem 1. Juni 2025 ist diese Versicherung nicht mehr gültig. Für den Zugang zu medizinischen Leistungen ist nun eine andere Versicherungsform erforderlich:


– durch eine offizielle Beschäftigung (die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt);

– durch eine Selbstversicherung bei der ÖGK; – im Rahmen der Grundversorgung, bei der die Krankenversicherung im Leistungspaket enthalten ist.


Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website ÖGK.


Wichtig! Die österreichische Gesetzgebung verpflichtet Ausländer, die zu touristischen Zwecken ins Land einreisen, über eine Versicherungspolicezu verfügen. Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer gelten unterschiedliche Versicherungsanforderungen.


Bildung für ukrainische Kinder in Österreich


Kinder, die zusammen mit ihren Eltern nach Österreich gekommen sind, haben das Recht, Bildungseinrichtungen zu besuchen.

Informationen zur Anmeldung im Kindergarten erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen (z. B. MA10 in Wien). Für die Zuteilung von Schulplätzen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Bildungsamtes.

Das Schuljahr in Österreich beginnt am 1. September. Kinder kommen mit 6 Jahren in die Schule und besuchen 9 Schuljahre.


An welchen Schulen in Österreich wird Ukrainisch unterrichtet – lesen Sie hier.


Wo findet man Arbeit in Österreich?


Nach Ausstellung der Bescheinigung als Vertriebener („Blaue Karte“) erhalten Sie Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Ab April 2023 ist eine Beschäftigung ohne gesonderte Genehmigung der Arbeitsverwaltung erlaubt.


Die Registrierung und Arbeitssuche erfolgt über das Österreichische Arbeitsmarktservice (AMS). Das AMS erfasst Ihre Daten – Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten – und schlägt Ihnen Stellenangebote vor. Bei einer selbstständigen Arbeitssuche kann sich der Arbeitgeber ebenfalls an das AMS wenden.


Bitte beachten Sie! Bezieher von Grundversorgung, die in einer privaten Wohnung leben, dürfen zusätzlich maximal 110 Euro pro Monat (zuzüglich 80 Euro pro Familienmitglied) verdienen. Eine Überschreitung dieses Betrags kann sich auf die Höhe der Sozialhilfe auswirken.


Auf den Plattformen karriere.at und jooble können Sie selbstständig nach Arbeit suchen.


Arbeit in Österreich für Ukrainer: die RWR+-Karte


Seit dem 1. Oktober 2024 haben Ukrainer mit vorübergehendem Schutz in Österreich die Möglichkeit, die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus (RWR+) zu beantragen. Dies ist eine Aufenthaltsgenehmigung und eine unbefristete Arbeitserlaubnis im Land ohne branchenspezifische oder territoriale Einschränkungen.


Inhaber der RWR+-Karte erhalten: uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Aufenthaltsrecht, die Möglichkeit der Familienzusammenführung und die Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der EU nach 5 Jahren.


Voraussetzungen für die Beantragung der Karte:


  • mindestens 12 Monate offizielle Beschäftigung in Österreich mit vollständiger Sozialversicherung in den letzten 24 Monaten. Die Mindestgrenze für das versicherungspflichtige Einkommen im Jahr 2026 beträgt 551,10 Euro pro Monat;
  • Vorliegen eines gültigen Reisepasses und einer „Blauen Karte“;
  • Deutschzertifikat der Stufe A1 oder Hochschulabschluss;
  • Nachweis einer den Standards entsprechenden Wohnung (Sanitäranlagen, Heizung, Zugang zur Küche);
  • ausreichendes Einkommen (Werte für 2026): ab 1.308,39 Euro pro Monat für Alleinstehende, ab 2.064,12 Euro für Ehepaare, zuzüglich 201,88 Euro pro Kind.


Gültigkeitsdauer der Karte: drei Jahre – für Personen, die seit mehr als zwei Jahren ununterbrochen in Österreich leben und die Integrationsanforderungen erfüllt haben (Modul der Integrationsvereinbarung). Ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit – für diejenigen, die sich seit weniger als zwei Jahren in Österreich aufhalten.


Die Kosten für die Ausstellung der RWR+ betragen für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren 160 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren 145 Euro. Für amtliche Dokumente können zusätzliche Gebühren anfallen.


Bitte beachten Sie! Der Erhalt der RWR+ schließt den Anspruch auf Grundversorgung aus. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsdauer im Rahmen des Programms für vorübergehenden Schutz auf die Frist für den Erhalt eines dauerhaften Aufenthaltsrechts und der Staatsbürgerschaft angerechnet.


Weitere Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte Plus für Ukrainer in Österreich und zum Übergang vom vorübergehenden Schutz zum dauerhaften Status finden Sie unter dem Link.


Informationen für ukrainische Autofahrer in Österreich


Ukrainer, die mit dem eigenen Auto nach Österreich einreisen möchten, sollten sich im Voraus mit allen Regeln und Anforderungen vertraut machen.

Für die legale Fahrt durch Österreich mit dem eigenen Auto ist der Besitz einer Grünen Karte zwingend erforderlich. Auf dem Portal Visit Ukraine können Sie die Grüne Karte online bei einem zugelassenen Versicherer beantragen. Es sind Pakete für verschiedene Laufzeiten – von 15 Tagen bis zu 1 Jahr – für PKWs und LKWs, Anhänger und Sattelauflieger sowie Motorräder und Motorroller verfügbar.


Bitte beachten Sie! Bei der Planung eines Umzugs nach Österreich müssen viele rechtliche Feinheiten berücksichtigt werden, von der Beantragung des vorübergehenden Schutzes bis zum Wechsel zur RWR+-Karte. Die Einwanderungsanwälte des Portals Visit Ukraine helfen Ihnen dabei, die Unterlagen zu verstehen, Anträge vorzubereiten und Fehler in jeder Phase zu vermeiden!




Zur Erinnerung! Die österreichische Gesetzgebung schreibt vor, dass Ausländer, die in das Land einreisen, über eine Versicherungspolice verfügen müssen. Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer gelten jedoch unterschiedliche Versicherungsanforderungen. In welchen Fällen und welche Art von Versicherung für die Einreise nach Österreich erforderlich ist – erfahren Sie unter dem Link.


Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie die neuesten Nachrichten und nützliche Informationen über die Ukraine und die Welt im News-Bereich.




Unsere Empfehlung für eine sichere und bequeme Reise:


Visit Ukraine Versicherung – Versicherung für einen sicheren Auslandsaufenthalt ohne unnötige Kosten;

Grüne Karte – obligatorische Kfz-Versicherung für Reisen ins Ausland;

Visit Ukraine Tickets – Tickets für Busse, Züge und Flugzeuge in die/aus der Ukraine und zwischen Städten auf der ganzen Welt buchen;

Dienstleistungen eines privaten Rechtsanwalts - professionelle Rechtsberatung zu Visa- und Migrationsfragen;

Visit Ukraine Merchandise - patriotische Kleidung und Accessoires mit weltweiter Lieferung kaufen.




© 2018-2026, Visit Ukraine. Die Verwendung, das Kopieren oder der Nachdruck von Materialien auf dieser Website ist nur mit einem Link (Hyperlink für Online-Publikationen) zu Visit Ukraine gestattet.

Alle Rechte vorbehalten.

Häufig
gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Österreich?
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Festlegung des Gehalts ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, und die Vergütungsbedingungen werden von Zeit zu Zeit in einem Kollektivvertrag festgelegt und geregelt.
Was ist die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“?
Wie kann die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängert werden?
Wie viel kostet es, eine RWR+-Karte in Österreich zu erhalten?

Recommended articles

1 min

Ausbildung Die ukrainische Sprache kann an zwei Schulen in Wien studiert werden: Einzelheiten

Die ukrainische Sprache kann an zwei Schulen in Wien studiert werden: Einzelheiten

Wien erweitert die Möglichkeiten, Ukrainisch in Schulen zu lernen. Ab September 2026 wird Ukrainisch als zweite Fremdsprache an zwei Bildungseinrichtungen unterrichtet. Erfahren Sie, wer sich bewerben kann und wie die Ausbildung stattfinden wird

13 Jan. 2026

More details

2 min

Für Flüchtlinge Die Botschaft der Ukraine wird 2026 vor Ort konsularische Empfänge in österreichischen Städten abhalten

Die Botschaft der Ukraine wird 2026 vor Ort konsularische Empfänge in österreichischen Städten abhalten

Ukrainer, die in Regionen Österreichs leben, die weit von Wien entfernt sind, können konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne in die Hauptstadt reisen zu müssen. Im Jahr 2026 sind vor Ort Empfänge in sechs Städten geplant. Erfahren Sie mehr über den aktualisierten Zeitplan und das Verfahren zur Kontaktaufnahme mit Konsuln

05 Feb. 2026

More details

3 min

Für Flüchtlinge Rot-Weiß-Rot-Karte Plus für Ukrainer in Österreich: Wie man vom vorübergehenden Schutz zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus wechselt

Rot-Weiß-Rot-Karte Plus für Ukrainer in Österreich: Wie man vom vorübergehenden Schutz zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus wechselt

Österreich hat bereits einen speziellen Weg für geflüchtete Ukrainer geschaffen, die vom vorübergehenden Schutz zu einer vollwertigen Aufenthaltsgenehmigung übergehen möchten. Das wichtigste Instrument hierfür ist die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, es gibt jedoch auch alternative Möglichkeiten zur Legalisierung. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für den Erhalt der RWR+, die Fristen, die erforderlichen Unterlagen und andere Möglichkeiten, nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Österreich zu bleiben

01 Apr. 2026

More details

2 min

Ausbildung Österreich verlängert die kostenlose Ausbildung für ukrainische Studierende bis 2026: Was ist bekannt?

Österreich verlängert die kostenlose Ausbildung für ukrainische Studierende bis 2026: Was ist bekannt?

Österreich hat die Vergünstigungen für ukrainische Studierende verlängert, die es ihnen ermöglichen, an staatlichen Universitäten studieren, ohne Studiengebühren zu zahlen. Die Regelung gilt auch für das Sommersemester 2026 und sieht sogar die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge vor. Erfahren Sie mehr über die Studienbedingungen und wichtige Details

06 Apr. 2026

More details