Mini-Kaskoversicherung
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Sie können sich jederzeit an unsere Hotline wenden. Unsere Experten helfen Ihnen und beantworten alle Ihre Fragen.
Häufig gestellte fragen
Wer kann eine Mini-Kasko-Versicherung abschließen und für wie lange?
Sie können eine Mini-Kaskoversicherung für einen Zeitraum von einem Monat bis zu einem Jahr abschließen. Gleichzeitig können nicht nur Bürger der Ukraine, sondern auch Ausländer, die mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in die Ukraine einreisen, eine Police abschließen.
Für welche Autos ist die Mini-Kaskoversicherung geeignet?
Alle Personenkraftwagen (Klasse B), mit Ausnahme von:
- die älter als 10 Jahre sind und/oder eine zusätzliche Ausrüstung im Fahrzeug installiert haben;
- zur Sicherstellung der Teilnahme an militärischen Einsätzen, im Zusammenhang mit freiwilligen, militärischen, humanitären Verbänden usw;
- zum Zeitpunkt der Versicherung technisch defekt oder nicht zugelassen;
- russische und/oder chinesische Produktion.
Wie unterscheidet sich die Mini-Kaskoversicherung von der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Im Falle eines Unfalls werden die Versicherungsleistungen im Rahmen von Mini-CTP für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs erbracht, während bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung nur der Geschädigte versichert ist.
Mini-CASCO deckt die folgenden Fälle ab:
- Ein Unfall, an dem ein anderer Unfallbeteiligter beteiligt ist;
- Vollständige Zerstörung des Fahrzeugs im Falle einer Naturkatastrophe,
- Vollständige Zerstörung des Fahrzeugs im Falle passiver Kriegsrisiken;
- Kosten für ein Abschleppfahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne.
Muss ich die elektronische Police ausdrucken?
Eine elektronische Versicherungspolice muss nicht ausgedruckt werden. Es genügt, wenn der Fahrer die Police auf seinem Telefon oder Tablet speichert, um jederzeit Zugriff auf das Dokument zu haben.
Was soll ich tun, wenn ich bei der Beantragung einer Versicherungspolice falsche Angaben gemacht habe und die Police bereits bezahlt habe?
Sie können sich jederzeit an die Hotline des Portals wenden, und wir werden umgehend die erforderlichen Änderungen an der Versicherungspolice vornehmen.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist ein Teil der Schäden, die der Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrags nicht entschädigt.
Im Rahmen des Mini-CASCO-Abkommens gibt es keinen Selbstbehalt für das Risiko eines Straßenverkehrsunfalls, wenn das Verschulden des Unfallgegners festgestellt wird, ansonsten beträgt der Selbstbehalt 3 Tausend UAH.
Ein Selbstbehalt von 5 % der Versicherungssumme kommt zur Anwendung, wenn der Versicherte/Fahrer die Überholvorschriften verletzt und die zulässige Geschwindigkeit um 20 km/h überschreitet.
Wer kann der Versicherungsnehmer sein?
Der Versicherungsnehmer kann eine voll geschäftsfähige natürliche Person mit oder ohne Wohnsitz sein, mit Ausnahme von Staatsangehörigen der Russischen Föderation, der Republik Belarus, der Republik Iran oder der DVRK.