Österreich schreibt die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen vor: Fristen, NoVA-Steuer und Handlungsmöglichkeiten
- Von welchen Verpflichtungen waren die Besitzer ukrainischer Autos in Österreich befreit?
- Warum hebt Österreich die Steuervergünstigungen für ukrainische Autos auf?
- Bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Auto in Österreich zugelassen werden?
- Wie berechnet sich die NoVA-Steuer im Jahr 2026?
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben Besitzer ukrainischer Autos in Österreich?
- Auto und Grundversorgung: Was ist zu beachten?
- Statistik zu Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich
Österreich hebt die Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen auf – die Besitzer müssen ihre Fahrzeuge entweder anmelden oder aus dem Land ausführen. Diese Entscheidung betrifft Zehntausende ukrainischer Flüchtlinge, die in Österreich mit ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Erfahren Sie mehr über die Anmeldefristen, die Höhe der NoVA-Steuer und mögliche Handlungsoptionen für Besitzer ukrainischer Fahrzeuge in Österreich
Die Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen auf dem Gebiet Österreichs läuft offiziell aus. Wie „Golos Ukrainskoyu“ berichtet, hat der österreichische Ministerrat am 13. Mai 2026 einstimmig die Aufhebung der Sonderbedingungen beschlossen, die seit 2022 für von ukrainischen Flüchtlingen eingeführte Fahrzeuge galten. Die Entscheidung bedeutet, dass die Besitzer solcher Fahrzeuge diese entweder nach österreichischen Vorschriften zulassen oder aus dem Land ausführen müssen.
Über Fristen, Steuerbeträge, Berechnungsbeispiele und mögliche Vorgehensweisen berichten wir weiter unten im Artikel.
Planen Sie eine Auslandsreise mit Ihrem eigenen Auto?
Beantragen Sie eine Grüne Karte auf dem Portal Visit Ukraine in nur wenigen Minuten.
Von welchen Verpflichtungen waren die Besitzer ukrainischer Autos in Österreich befreit?
Seit Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine im Jahr 2022 hatten die österreichischen Behörden eine Sonderregelung für von ukrainischen Flüchtlingen eingeführte Fahrzeuge eingeführt. Insbesondere wurde im Juli 2024 eine Änderung in §79 des Kraftfahrgesetzes (KFG) aufgenommen: Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus (Inhaber der „Blauen Karte“ – Ausweis für Vertriebene) erhielten das Recht, ihr Auto während der gesamten Dauer dieses Status nicht in Österreich ummelden zu müssen. Die übliche einjährige Beschränkung für ausländische Fahrzeuge galt für sie nicht.
Neben der Zulassung umfassten die Vergünstigungen eine Befreiung von:
- NoVA (Normverbrauchsabgabe) – einer einmaligen Abgabe auf den normierten Kraftstoffverbrauch bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Österreich;
- Pickerl (§57a KFG) – der obligatorischen technischen Überprüfung;
- Vignette auf österreichischen Autobahnen – bis zum 31. Oktober 2025.
Der Beschluss des Ministerrats vom 13. Mai 2026 hebt diese Vergünstigungen auf. Der Status des vorübergehenden Schutzes bleibt dabei erhalten – er wurde bis zum 4. März 2027 verlängert.
Detaillierte Informationen zu Österreich für Ukrainer 2026 – finden Sie unter dem Link.
Warum hebt Österreich die Steuervergünstigungen für ukrainische Autos auf?
Für die Aufhebung der Vergünstigungen haben die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS gestimmt. Der Staatssekretär der ÖVP, Alexander Pröll, erklärte, dass jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in Österreich hat und ein Auto nutzt, sich an dieselben Regeln halten muss wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Seinen Worten zufolge gehe es um eine Frage der Gerechtigkeit.
Außerdem kündigte Pröll die Ausarbeitung eines „gerechten Nachversteuerungsverfahrens“ für Fahrzeuge an, die sich bereits in Österreich befinden. Details zu diesem Verfahren wurden bislang noch nicht bekannt gegeben.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Auto in Österreich zugelassen werden?
Die Fristen hängen davon ab, wann das Fahrzeug nach Österreich eingeführt wurde.
Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2026 eingeführt wurden, fallen unter die Übergangsregelung. Sie müssen bis zum 1. Juli 2027 in Österreich zugelassen werden, wobei alle üblichen Anforderungen zu erfüllen sind: Zahlung der NoVA, Bestehen der technischen Prüfung, Abschluss einer Versicherungspolice und Erhalt österreichischer Kennzeichen.
Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 eingeführt werden, unterliegen ab dem 1. Januar 2027 der allgemeinen Regelung gemäß § 79 KFG ohne besondere Übergangsbestimmungen. Die Zulassung muss innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr erfolgen.
Nach Ablauf der entsprechenden Fristen stellt das Fahren mit einem Auto mit ukrainischen Kennzeichen bei Vorliegen eines Hauptwohnsitzes in Österreich eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann zu Geldstrafen und zur Einziehung der Kennzeichen führen.
Übrigens haben wir in einem früheren Artikel berichtet, dass dieUkraine die kostenlose Ausbildung für ukrainische Studierende bis 2026 verlängert hat.
Wie berechnet sich die NoVA-Steuer im Jahr 2026?
Die NoVA ist eine einmalige Steuer, die bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Österreich zu entrichten ist. Die Höhe hängt vom CO₂-Ausstoß und vom Marktwert des Fahrzeugs ab.
Formel für den Steuersatz: (CO₂ in g/km − 91) ÷ 5, das Ergebnis wird auf eine ganze Zahl gerundet und entspricht einem Prozentsatz des Nettowerts des Fahrzeugs.
Wichtige Details zur Berechnung:
- Als Grundlage dient der aktuelle Marktwert nach dem Eurotax-System und nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Je älter das Fahrzeug, desto niedriger die Steuerbemessungsgrundlage.
- Für die Berechnung wird das Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs (in der Ukraine oder einem anderen Land) herangezogen. Für Fahrzeuge, die vor 2020 zugelassen wurden, gilt ein höherer CO₂-Abzug (115 g/km statt der derzeitigen 91 g/km), was den Betrag erheblich verringert.
- Von dem berechneten Betrag wird ein fester Abzug von 350 Euro (Abzugsposten) abgezogen.
- Bei einer Überschreitung von 155 g/km CO₂ wird eine Strafgebühr (Malus) erhoben – 80 Euro für jedes Gramm über diesem Grenzwert. Für Fahrzeuge, die älter als 8 Jahre sind, kann der Malus dank der sogenannten „Achtelung“ vollständig entfallen.
- Der maximale NoVA-Satz beträgt 80 % des Nettowerts des Fahrzeugs.
- Elektrofahrzeuge (0 g/km CO₂) sind vollständig von der NoVA befreit.
- Bei älteren Fahrzeugen ohne Messung nach dem WLTP-Standard wird der CO₂-Wert durch folgende Formel ersetzt: Motorleistung in Kilowatt × 2. Beispiel: Motor mit 110 kW (150 PS) → CO₂ = 220 g/km.
Der CO₂-Wert in g/km ist im Fahrzeugschein (Certificate of Conformity / CoC) angegeben. Fehlt dieses Dokument, finden Sie die Daten anhand der Marke und des Modells auf der Website des Herstellers oder in Datenbanken wie car-emissions.com. Die NoVA können Sie mit dem offiziellen Rechner
des österreichischen Finanzministeriums berechnen.
Beispiele für die NoVA-Berechnung bei beliebten Fahrzeugen
- Skoda Octavia 2.0 TDI (Baujahr 2020), Diesel CO₂: ~117 g/km. Marktwert laut Eurotax: ~12.000 Euro netto. Satz: (117 − 107) ÷ 5 = 2 % (CO₂-Abzug für das Baujahr 2020 – 107 g/km). NoVA: 12.000 × 2 % = 240 Euro. Abzüglich des Abzugs von 350 Euro → negativer Saldo → NoVA = 0 Euro.
- Toyota RAV4 2.0 Benziner (Baujahr 2018) CO₂: ~170 g/km. Marktwert: ~14.000 Euro netto. Satz: (170 − 115) ÷ 5 = 11 % (CO₂-Abzug für Baujahr 2018 – 115 g/km). NoVA: 14.000 × 11 % = 1.540 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 350 Euro → Zu zahlende NoVA: ~1.190 Euro.
Wie man in Österreich vom vorübergehenden Schutz zum dauerhaften Status wechselt – das erklären wir hier.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Besitzer ukrainischer Autos in Österreich?
- Das Auto bis zum 1. Juli 2027 in Österreich zulassen. Dies beinhaltet die Zahlung der NoVA beim Finanzamt am Wohnort, die Durchführung der technischen Überprüfung (Pickerl), den Abschluss einer österreichischen Versicherungspolice, die Beschaffung österreichischer Kennzeichen und die Zahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer.
- Das Auto aus Österreich ausführen. Bei einer Ausfuhr vor Ablauf der Übergangsfrist fallen keine zusätzlichen Steuern an.
- Das Auto verkaufen. Ein Verkauf ist in Österreich (der Käufer zahlt die NoVA bei der Zulassung auf seinen Namen), in der Ukraine oder in einem anderen Land möglich.
- Keine Maßnahmen ergreifen – die risikoreichste Option. Nach Ablauf der Übergangsfrist stellt die Nutzung eines nicht zugelassenen Autos mit ukrainischen Kennzeichen bei Vorliegen eines Hauptwohnsitzes in Österreich einen Rechtsverstoß dar.
Wir haben bereits berichtet, dass die ukrainische Sprache an zwei Schulen in Wien gelernt werden kann.
Auto und Grundversorgung: Was ist zu beachten?
Eine besondere Situation betrifft Ukrainer, die Grundversorgung beziehen. Einige österreichische Bundesländer verlangen von den Leistungsempfängern, dass sie Fahrzeuge verkaufen, deren Wert über einer bestimmten Grenze liegt, um den Anspruch auf Sozialleistungen zu behalten. Es gibt keinen einheitlichen österreichischen Ansatz – insbesondere Wien vertritt im Vergleich zu anderen Regionen eine mildere Haltung.
Statistik zu Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich
Laut der Antwort des Ministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) auf eine parlamentarische Anfrage vom 27. Mai 2025
hatten im Zeitraum von Anfang 2022 bis September 2024 von 123.810 Fahrzeugen, die in Österreich an Verkehrsunfällen mit Verletzten beteiligt waren, nur 110 ukrainische Kennzeichen – das sind 0,1 %.
Reisen Sie mit dem eigenen Auto ins Ausland? Beantragen Sie die Grüne Karte auf dem Portal Visit Ukraine!
Wer eine Auslandsreise mit dem eigenen Auto plant, sollte sich im Voraus um eine internationale Kfz-Versicherung kümmern. Auf dem Portal Visit Ukraine können Sie schnell und bequem eine Grüne Karte beantragen – eine internationale Kfz-Haftpflichtversicherung, die für den Grenzübertritt mit dem eigenen Fahrzeug erforderlich ist.
Beantragen Sie die Grüne Karte online auf Visit Ukraine und machen Sie sich ohne unnötige Sorgen auf den Weg!
Zur Erinnerung! In unserem letzten Beitrag haben wir darüber berichtet, ob die EU den vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis 2028 verlängern kann.
Foto: Magnific
Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie die neuesten Nachrichten und nützliche Materialien über die Ukraine und die Welt im Bereich „News“.
Unsere Empfehlung für eine sichere und bequeme Reise:
Visit Ukraine Insurance – Versicherung für einen sicheren Auslandsaufenthalt ohne unnötige Kosten;
Green Card – obligatorische Kfz-Versicherung für Reisen ins Ausland;
Visit Ukraine Tickets – Tickets für Busse, Züge und Flugzeuge in die/aus der Ukraine und zwischen Städten auf der ganzen Welt buchen;
Private Lawyer service - professionelle Rechtsberatung zu Visa- und Migrationsfragen;
Visit Ukraine Merch - patriotische Kleidung und Accessoires mit weltweiter Lieferung kaufen.
© 2018-2026, Visit Ukraine. Die Verwendung, das Kopieren oder der Nachdruck von Materialien auf dieser Website ist nur mit einem Link (Hyperlink für Online-Publikationen) zu Visit Ukraine gestattet.
Alle Rechte vorbehalten.
.gif)