Wohnung-Allgefahrenversicherung

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Häufig gestellte fragen

Welche Ereignisse sind durch die Wohnungsversicherung abgedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung deckt eine Reihe von Ereignissen ab, die Ihre Wohnung beschädigen können, z. B.

  • Glasschäden: Zerbrechen von Fenstern, Balkonen oder Loggias.
  • Häusliche Risiken: Brände, Gasexplosionen oder Überschwemmungen.
  • Naturkatastrophen: Erdbeben, Blitzeinschläge, Stürme usw.
  • Unerlaubte Handlungen: Einbruch, Raub, Überfall.
  • Schäden bei Nachbarn: wenn Sie deren Eigentum unbeabsichtigt beschädigen.


Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sachen.

Wer kann eine Wohnung versichern?

Was muss ich tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt?

Welche Gegenstände sind in der Wohnungsversicherung nicht versichert?

Hängen die Versicherungsbedingungen für eine Wohnung vom Stockwerk oder der Fläche ab?

Gibt es eine Versicherung für Mietwohnungen?

Ich habe eine Versicherung abgeschlossen, aber ich erhalte keinen Code. Was soll ich tun?

Was soll ich tun, wenn ich bei der Beantragung eines Versicherungsvertrags falsche Angaben gemacht habe?

Was sagen unsere Kunden über uns?

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