Einwanderung nach Ukraine
Einwanderung: Was Ukrainer wissen sollten
Viele Ukrainer kehren nach einem längeren Auslandsaufenthalt in ihre Heimat zurück. Einige nur vorübergehend, andere endgültig. Andere wiederum planen eine erneute Ausreise oder bewerben sich für Einwanderungsprogramme in Drittländern. In allen Fällen ist es wichtig zu wissen: Wie wirken sich Ihre Handlungen auf Ihren Aufenthaltsstatus, Ihre Dokumente, Ihre Rechte und die Möglichkeit einer künftigen Rückkehr in die EU aus?
Vorübergehender Schutz in der EU: Verlieren Sie diesen bei Ihrer Rückkehr?
Nein, wenn Ihre Rückkehr in die Ukraine vorübergehend ist (für einen kurzen Zeitraum: um Verwandte zu besuchen, Angelegenheiten zu regeln, Sachen abzuholen), verlieren Sie Ihren Status des vorübergehenden Schutzes in der EU nicht.
Wichtig: Die EU-Mitgliedstaaten betrachten kurze Reisen in die Ukraine nicht als freiwilligen Verzicht auf den Schutzstatus.
Wenn Sie sich jedoch für eine endgültige Rückkehr entscheiden, sollten Sie:
- die Migrationsbehörde oder die Organisation, die Ihnen den Status gewährt hat, offiziell benachrichtigen;
- Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt/Ihren Leistungen abgeben, sofern dies vorgesehen ist.
Kann man wieder in die EU zurückkehren und vorübergehenden Schutz erhalten?
Ja. Im Jahr 2026 ist die EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz weiterhin in Kraft. Wenn Sie in die Ukraine zurückgekehrt sind, Ihre Entscheidung aber geändert haben und erneut Schutz beantragen möchten, haben Sie das Recht, die Unterlagen erneut in dem EU-Land einzureichen, das diesen Schutz gewährt.
Ausreise in Drittländer: Kanada, USA, Großbritannien usw.
Neben den EU-Ländern bewerben sich viele Ukrainer für langfristige Einwanderungsprogramme in Drittländer – Kanada, USA, Australien, Großbritannien usw.
Was Sie beachten sollten:
- Einige Programme erfordern, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung oder des Vorstellungsgesprächs in der Ukraine aufhalten;
- Sie benötigen übersetzte Dokumente, Führungszeugnisse, ärztliche Atteste usw.;
- Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer früherer Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen in EU-Ländern – dies hat Auswirkungen auf weitere Anträge.
Wichtig: Migrationsrisiken bei ungeregeltem Status
Wenn Sie:
- sich länger als 90 Tage in einem EU-Land aufgehalten haben, ohne vorübergehenden Schutz zu beantragen;
- eine Änderung Ihres Migrationsstatus nicht gemeldet haben;
- Schulden bei den Sozialbehörden haben – dies kann Ihre zukünftige Einreise in die EU beeinträchtigen oder rechtliche Komplikationen verursachen.
💡 Die beste Lösung ist eine Beratung durch einen Anwalt von Visit Ukraine zu Einwanderungsfragen vor oder nach Ihrer Rückkehr.