Die EU verpflichtet Hersteller, Fahrzeuge mit einer Schnittstelle für Alkoholmessgeräte auszustatten
Ab Juli 2026 müssen alle in der EU verkauften Neuwagen über eine integrierte Schnittstelle zum Anschluss eines Alkohol-Wegfahrsperrgeräts verfügen. Erfahren Sie, wie dieses System funktioniert, welche weiteren Sicherheitsstandards verbindlich geworden sind und welche Auswirkungen dies auf Autofahrer haben wird
Ab Juli 2026 müssen alle in der Europäischen Union verkauften Fahrzeuge über eine serienmäßig vorinstallierte Schnittstelle zum Anschluss eines Alkohol-Wegfahrsperrgeräts an das Zündsystem verfügen. Dies berichtete Wired.
Diese Anforderung ist Teil einer umfassenderen EU-Strategie, mit der die Zahl der Todesfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer bis 2030 um mindestens 50 % gesenkt werden soll. Das langfristige Ziel ist noch ehrgeiziger: Im Rahmen des Programms „Vision Zero“ strebt die Europäische Union an, alkoholbedingte tödliche Verkehrsunfälle bis 2050 vollständig zu beseitigen.
Lesen Sie auch: Die EU führt eine neue Regelung für Autofahrer ein – ab sofort wird eine Kamera Sie beobachten.
Was genau müssen die Autohersteller tun?
Gemäß der EU-Allgemeinen Sicherheitsverordnung sind die Autohersteller verpflichtet:
● einen elektrischen Anschluss für den Einbau eines Alkohol-Wegfahrsperrgeräts bereitzustellen;
● im Fahrzeuginneren Platz für dessen Einbau vorzusehen;
● die Anforderungen der europäischen Norm EN 50436 für solche Geräte zu erfüllen;
● Geräte zu verwenden, die von einer zugelassenen Akkreditierungsstelle zertifiziert sind.
Wichtig: Die neue Vorschrift betrifft das Vorhandensein einer Schnittstelle, nicht den obligatorischen Einbau des Alkohol-Wegfahrsperrgeräts selbst in jedem Fahrzeug. Mit anderen Worten: Das Fahrzeug ist mit einem betriebsbereiten Anschluss ausgestattet, an den jederzeit ein Gerät angeschlossen werden kann – beispielsweise auf gerichtliche Anordnung oder auf Verlangen des Arbeitgebers.
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Wie funktioniert eine Wegfahrsperre?
Vor dem Starten des Fahrzeugs muss der Fahrer in ein Gerät blasen, das den Alkoholgehalt in seiner Atemluft misst. Übersteigt das Ergebnis den zulässigen Grenzwert, sperrt das System automatisch die Zündung und verhindert, dass das Fahrzeug anspringt.
Diese Technologie ist bereits in mehreren EU-Ländern im Einsatz, meist im Rahmen von Programmen für Wiederholungstäter oder im gewerblichen Transportsektor. Offiziellen Daten zufolge könnte ihre flächendeckende Einführung die Zahl der alkoholbedingten tödlichen Unfälle um bis zu 65 % senken.
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Was ist für Neuwagen in der EU noch vorgeschrieben?
Das Alkohol-Wegfahrsperre ist nur die jüngste einer Reihe von Maßnahmen, die die EU seit 2018 konsequent umsetzt. Hier ist, was bereits vorgeschrieben ist oder kürzlich vorgeschrieben wurde:
● Intelligente Geschwindigkeitsunterstützung (ISA): Das System erkennt die Geschwindigkeitsbegrenzung mithilfe von Kameras oder GPS und warnt den Fahrer, wenn diese überschritten wird.
● Spurhalteassistent: Korrigiert automatisch die Fahrbahn, wenn das Auto ohne Blinker aus der Spur gerät.
● Unfalldatenrekorder („Blackbox“): Zeichnet wichtige Parameter in den Sekunden vor einem Unfall auf – für spätere Untersuchungen.
● Adaptives Bremslicht: Schaltet bei einer Vollbremsung automatisch die Rückleuchten im Blinkmodus ein, um nachfolgende Fahrer zu warnen.
Ab dem 1. Juli darf in der EU kein Neuwagen mehr über einen Händler verkauft werden, der nicht alle diese Anforderungen vollständig erfüllt.
Wir erinnern Sie daran! Ab Juli 2026 treten in der EU neue Sicherheitsvorschriften für Autos in Kraft. Lesen Sie wie adaptive Bremsleuchten funktionieren, wen die Änderungen betreffen und was ukrainische Autofahrer wissen müssen.
Foto: Freepik
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