Ukraine Arbeit




Arbeitserlaubnis
Das ukrainische Arbeitsrecht legt eine zwingende Regel fest, die es ausländischen Staatsbürgern oder Staatenlosen erlaubt, in der Ukraine nur zu arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Die Arbeitserlaubnis wiederum ist die Grundlage für die Erlangung des entsprechenden ukrainischen Visums und einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die während der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis gültig ist.
Wer braucht keine Arbeitserlaubnis
In der Ukraine benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis:
- an ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine haben,
- Mitarbeiter von Auslandsvertretungen in der Ukraine,
- im Falle der Beteiligung ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser an der Durchführung des internationalen technischen Hilfsprojekts in der Ukraine,
- in anderen von der ukrainischen Gesetzgebung vorgesehenen Fällen.
Die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis
Eine Beschäftigungsbewilligung wird in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt. Für besondere Kategorien von Ausländern und ausländischen Arbeitnehmern wird eine Beschäftigungsbewilligung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt.
Eine Arbeitserlaubnis kann für kürzere Zeiträume erteilt werden, die vom Arbeitgeber im Antrag anzugeben sind.
Notwendige Dokumente
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Antrag;
eine notariell beglaubigte Kopie des Passes eines ausländischen Staatsbürgers mit seiner Übersetzung ins Ukrainische;
eine Farbfotokarte;
eine vom Arbeitgeber beglaubigte Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags (Kontrakt) mit einem Ausländer.
Bei der Beschäftigung bestimmter Ausländergruppen reicht der Arbeitgeber zusätzlich folgende Unterlagen ein:
eine Kopie des Diploms eines ausländischen Staatsbürgers (für Absolventen von Universitäten, die zu den ersten hundert in der Weltrangliste der Universitäten gehören);
notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten, die den Gegenstand des Urheberrechts und/oder verwandter Rechte des Autors identifizieren und die Urheberschaft bescheinigen (für ausländische Arbeitnehmer kreativer Berufe);
eine Kopie der zwischen einem ukrainischen und einem ausländischen Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarung (Vertrag), die die Beschäftigung von Ausländern und Staatenlosen vorsieht, die von einem ausländischen Arbeitgeber in die Ukraine entsandt wurden, um eine bestimmte Menge an Arbeit zu verrichten (für entsandte ausländische Arbeitnehmer);
die Entscheidung des ausländischen Unternehmens, den Arbeitnehmer zur Arbeit in die Ukraine zu entsenden, und eine Kopie des mit ihm geschlossenen Entsendevertrags, aus dem die Arbeitsdauer in der Ukraine hervorgeht (für unternehmensinterne Beauftragte).
Alle im Ausland ausgestellten Dokumente müssen nach ihrer notariellen Beglaubigung apostilliert (oder legalisiert) und anschließend ins Ukrainische übersetzt werden.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine trifft die zuständige Arbeitsverwaltung der Ukraine innerhalb von 7 Werktagen und im Falle einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis innerhalb von 3 Werktagen. Die ukrainische Gesetzgebung begrenzt die Anzahl der Arbeitserlaubnisse in der Ukraine nicht. Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis muss spätestens 20 Kalendertage vor Ablauf der Arbeitserlaubnis in der Ukraine gestellt werden.
Darüber hinaus muss ein Ausländer ein Visum vom Typ C (bei einer Tätigkeit von bis zu drei Monaten) oder D (bei einer Tätigkeit von mehr als drei Monaten) ausstellen.