Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich ab 2027: Neue Beträge und was sich für Autofahrer ändert
Österreich erhöht ab 2027 die Bußgelder für Verkehrsverstöße – das Mindestbußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h steigt von 150 auf 200 Euro. Sehen Sie sich die vollständige Tabelle der neuen Bußgelder an und erfahren Sie, welche Regeln landesweit vereinheitlicht werden
Österreich bereitet eine umfassende Neugestaltung seines Bußgeldsystems für Verkehrsverstöße vor. Die neuen Sätze sollen 2027 in Kraft treten und in den zweijährigen Staatshaushalt aufgenommen werden. Dies berichtet die österreichische Publikation krone.at.
Die offizielle Begründung lautet, dass es weniger um die Aufstockung des Haushalts als vielmehr um die Verbesserung der Verkehrssicherheit geht. „Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten leider immer noch als Bagatelldelikt“, stellte Verkehrsminister Peter Hanke fest. Die Zahl der Verkehrsunfälle stieg im Jahr 2025 an, und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zu einer der Hauptursachen für diesen Trend geworden.
Es gibt jedoch auch einen finanziellen Aspekt: Die Regierung rechnet damit, dank der erhöhten Bußgelder jährlich zusätzliche 80 Millionen Euro einzunehmen – vorausgesetzt natürlich, dass sie sich als abschreckend genug erweisen.
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Geschwindigkeitsüberschreitungen: Neue Mindest- und Höchststrafen
Die auffälligste Änderung ist die Erhöhung der Mindeststrafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h: Bislang betrug sie 150 Euro, nun wird sie nicht weniger als 200 Euro betragen – eine Erhöhung um ein Drittel.
Die Höchststrafe bleibt unverändert bei 5.000 Euro.
Bei schweren Verstößen – Geschwindigkeitsüberschreitungen um 40 km/h in Ortschaften oder um 50 km/h außerhalb von Ortschaften – ändert sich der Strafrahmen von 300–5.000 Euro auf 400–6.000 Euro.
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Vollständige Tabelle der neuen einheitlichen Bußgelder
Neben der Neuregelung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen vereinheitlicht Österreich die Strafen in allen Bundesländern. Bislang konnten die Bußgeldbeträge je nach Region variieren.
Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h in bebauten Gebieten:
● bis zu 10 km/h – 60 Euro;
● 10 bis 15 km/h – 80 Euro;
● 15 bis 20 km/h – 105 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitung um 100 km/h auf Landstraßen:
● bis zu 10 km/h – 50 Euro;
● 10 bis 20 km/h – 80 Euro;
● 20 bis 25 km/h – 95 Euro;
● 25 bis 30 km/h — 120 Euro.
Sonstige Verstöße:
● Überfahren einer durchgehenden Linie — 95 Euro (bisher 70 Euro);
● Vorfahrtsverletzung an einem Fußgängerüberweg – 85 Euro (landesweit einheitlicher Standard);
● Missachtung eines „Einfahrverbot“-Schilds – 110 Euro;
● Unerlaubte Benutzung eines Radwegs – 80 Euro;
● Parken oder Halten unter Missachtung von Straßenmarkierungen – 60 Euro (bisher 30–48 Euro, je nach Bundesland).
Die Bußgelder für Falschparken gehören zu den bedeutendsten Änderungen im Hinblick auf die Vereinheitlichung. Bis vor kurzem variierten sie erheblich zwischen den Bundesländern: in Niederösterreich und Wien – 30 Euro, in anderen Regionen Wiens – 48 Euro. Ab 2027 gilt landesweit ein einheitlicher Satz von 60 Euro.
Was bleibt unverändert?
Trotz der umfassenden Neuregelung der Bußgelder bleiben die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss unverändert. Das Verkehrsministerium bestätigte dies auf Anfrage von krone.at. Die Strafen für Trunkenheit am Steuer und ein möglicher Führerscheinentzug bleiben wie bisher bestehen.
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Wir erinnern Sie daran! Die Verkehrsregeln in europäischen Ländern können erheblich variieren, und die Unkenntnis der örtlichen Gesetze führt oft zu hohen Bußgeldern. Lesen Sie hier, welche wenig bekannten Verstöße Autofahrer bis zu 15.000 Euro kosten können und wie man sich auf eine Autofahrt ins Ausland vorbereitet.
Foto: Freepik
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