Fluggastrechte in der EU im Jahr 2026: Entschädigungen bei Verspätungen bleiben bestehen, und die Geltendmachung von Ansprüchen wird einfacher
Die EU hat ihre Reform der Fluggastrechte fast abgeschlossen: Die Dreistunden-Frist für Entschädigungen bei Verspätungen bleibt bestehen, und das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen wird vereinfacht. Erfahren Sie, welche Entschädigungsbeträge weiterhin gelten, welche neuen Verpflichtungen für Fluggesellschaften gelten und wann die neuen Vorschriften in Kraft treten
Seit Monaten steht Brüssel im Mittelpunkt einer hitzigen Debatte über die Reform der Fluggastrechte. Der Rat der EU, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt, wollte den Schutz abschwächen: die Schwelle für Entschädigungen bei Verspätungen je nach Flugstrecke von drei auf vier bis sechs Stunden anheben und die Entschädigungsbeträge ändern. Das Europäische Parlament lehnte dies ab und bestand auf der Beibehaltung der aktuellen Regelungen. Nachdem die Verhandlungen am Dienstag ohne Einigung endeten, wurde der Prozess an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet. Politico berichtet über die Entwicklungen.
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Ein Kompromiss wurde erzielt: Die Dreistunden-Schwelle bleibt bestehen
Laut Politico behält der Kompromissvorschlag, der derzeit von den Botschaftern der Mitgliedstaaten diskutiert wird, die Dreistunden-Schwelle bei – der umstrittenste Punkt der gesamten Reform bleibt praktisch unverändert.
Auch die Entschädigungsbeträge bleiben nahe am aktuellen Niveau:
● 250 € – für Flüge bis zu 1.500 km;
● 400 € – für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
● 300 € – für Flüge über 3.500 km mit Verspätungen von drei bis vier Stunden;
● 600 € – für Flüge über 3.500 km mit Verspätungen von mehr als vier Stunden oder Flugausfällen.
Zum Vergleich: Zuvor hatte der EU-Rat vorgeschlagen, Entschädigungszahlungen nur in der Höhe von 300–500 € und erst ab Verspätungen von vier bis sechs Stunden festzulegen – was bedeutet hätte, dass einige Passagiere, die derzeit Anspruch auf Entschädigung haben, diesen Anspruch verloren hätten. Dank der Position des Europäischen Parlaments ist dies nicht geschehen.
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Neue Verpflichtungen für Fluggesellschaften: 48 Stunden und 30 Tage
Neben der Beibehaltung der Entschädigungshöhe enthält der Kompromiss mehrere wichtige neue Anforderungen an die Fluggesellschaften:
1. 48-Stunden-Benachrichtigung. Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Passagieren innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit eines verspäteten oder annullierten Fluges einen Link zum Entschädigungsantragsformular zu senden. Ziel ist es, das Antragsverfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Passagiere abzubauen.
2. Begründung. Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, die Gründe für die Beeinträchtigung darzulegen und alle außergewöhnlichen Umstände anzugeben, die es zur Rechtfertigung einer Befreiung von der Entschädigungszahlung geltend macht. Die Benachrichtigung muss über ein „dauerhaftes Medium“ – wie beispielsweise E-Mail – erfolgen und nicht über Push-Benachrichtigungen in der App, da es für Passagiere schwieriger ist, die Informationen nachzuverfolgen.
3. 30 Tage Zeit für die Antwort. Nach Erhalt eines Antrags von einem Passagier hat die Fluggesellschaft 30 Tage Zeit, um die Entschädigung zu zahlen oder eine begründete Ablehnung zu übermitteln. Bei Anträgen in Papierform kann diese Frist verlängert werden.
Dieses System ersetzt die zuvor diskutierte Idee, den Passagieren vorausgefüllte Formulare zur Verfügung zu stellen.
Handgepäck: Der Ticketpreis muss eine Tasche im Gepäckfach beinhalten
Unabhängig davon einigten sich die Verhandlungsführer Anfang dieser Woche auf einen weiteren strittigen Punkt – das Handgepäck. Fluggesellschaften müssen Ticketpreise angeben, die eine Handgepäcktasche im Gepäckfach beinhalten, nicht nur eine kleine Tasche unter dem Sitz. Passagiere ohne Handgepäck können darauf verzichten und erhalten dafür einen Preisnachlass.
Dies zielt direkt auf die Praktiken von Billigfluggesellschaften ab, die oft einen Mindestpreis angeben, in dem das Handgepäck nicht enthalten ist, das für die meisten Reisenden jedoch unverzichtbar ist.
Was kommt als Nächstes: endgültige Entscheidung bis zum 15. Juni
Wenn die Botschafter der Mitgliedstaaten den Paketvorschlag bei ihrem Treffen am Freitag billigen, muss die endgültige Vereinbarung bis zum 15. Juni 2026 vom Vermittlungsausschuss – dem sowohl Mitglieder des Europäischen Parlaments als auch Vertreter der Mitgliedstaaten angehören – verabschiedet werden.
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Foto: Kirill Kudryavtsev/AFP via Getty Images
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